1. Kündigung
Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Erstlaufzeit kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße schriftliche Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft um 6 Monate. Die Kündigungsfrist der um 6 Monate verlängerten Vertragslaufzeit beträgt für beide Seiten wiederum 4 Wochen. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer ausgestellten Zufriedenheitsgarantie muss eine Kündiguing innerhalb der ersten beiden Wochen der Mitgliedschaft ebenfalls schriftlich eingereicht werden.
Die Monatsverträge sind von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar.
2. Fälligkeit des Betrags
Der Betrag bemisst sich als Gesamtbetrag für die vorgesehene Laufzeit des Vertrages. Er wird sofort fällig. Dem Mitglied wird eine monatliche Ratenzahlung gewährt. Die Rate ist monatlich im Voraus zu leisten.
3. Zahlungsverzug
Kommt das Mitglied mit der Zahlung in Verzug, ist die MOVE FACTORY berechtigt, ihre Leistungen bis zum Beitragsausgleich einzustellen und das Mitglied von der Nutzung auszuschließen. Bei späterer Zahlung der ausstehenden Rate(n), verlängert sich die Nutzungszeit um die zurückbehaltenen Leistungen. Ist das Mitglied durch Umstände, welche es zu vertreten hat, mit 2 aufeinander folgenden monatlichen Raten in Verzug, so wird der Gesamtbetrag sofort im Voraus zur Zahlung fällig. Dies gilt auch, wenn das Mitglied schuldhaft in einem Zeitraum der sich über mehr als 2 Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Raten in Höhe eines Betrages in Verzug kommt, der die Raten für 2 Monate erreicht.
4. Krankheit/Ausfallzeit
4.a Eine schriftlich nachgewiesene Ruhezeit kann aus krankheitsbedingten Gründen sowie beruflicher Abwesenheit erst ab einer Dauer von 1 Monat beantragt werden. Die Ruhezeit wird an das Ende der Laufzeit angehängt.
4.b Die Kündigung aus wichtigem Grund muss schriftlich unter Angabe des wichtigen Grundes erfolgen, und kann mit Wirkung zum Monatsende erfolgen. Für die außerordentlichen Kündigungsgründe wegen Krankheit und Umzug gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen: Die außerordentliche Kündigung wegen lang anhaltender Verletzungen oder Krankheiten muss schriftlich unter Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgen, aus dem sich die Art der Erkrankung, sowie die voraussichtliche Dauer der Verhinderung ergibt. Zur krankheitsbedingten außerordentlichen Kündigung berechtigen nur solche Erkrankungen, die es dem Mitglied dauerhaft nicht ermöglichen die Leistungen in Anspruch zu nehmen. Eine außerordentliche Kündigung wegen Umzugs ist nur möglich, wenn das Mitglied an einen neuen Wohnort verzieht, der weiter als 25 Kilometer von einem der Studios der MOVE FACTORY entfernt ist, es sei denn, es liegen andere wichtige Gründe vor. Weitere Voraussetzung ist eine schriftliche Kündigungserklärung unter Vorlage einer Anmelde-Bescheinigung der örtlichen Stadtverwaltung, aus der sich die neue Wohnadresse des Mitglieds ergibt. Weitere Kündigungsgründe aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
5. Anschriftenänderung
Anschriftenänderungen, bei Bankeinzug auch Kontoänderung, sind der MOVE FACTORY unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die aufgrund von oben genannten, nicht bekannt gegebene Änderungen anfallen, gehen zu Lasten des Kunden.
6. Haftungsausschluss
Die MOVE FACTORY haftet nicht für die vom Mitglied ausschließlich selbstverschuldeten Unfälle. Im Übrigen übernimmt die MOVE FACTORY für Schäden, die nicht Personenschäden sind, und die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, keine Haftung.
7. Hausordnung
Für die Benutzung des Fitnessclubs gilt die ausgehängte Hausordnung. Der Transponder/die Karte muss zu jedem Besuch mitgebracht werden. Bei Verlust des Transponders / der Karte wird eine Gebühr von 19,00€ für einen Ersatztransponder/eine Ersatzkarte erhoben.
8. Datenspeicherung
Aus datenschutzrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass alle Daten, die durch die EDV erfasst werden (Personendaten, Zugangsdaten, etc.), nur unserer internen Verarbeitung beziehungsweise Kontrolle dienen. Mit Abschluss des Mitgliedsvertrages erklärt sich das Mitglied mit der internen Speicherung und Verarbeitung der Daten einverstanden. Nach dem Ende der Mitgliedschaft bleiben die Daten gespeichert zum Zwecke der weiteren Information durch die MOVE FACTORY, wenn das Mitglied der Datennutzung nicht ausdrücklich widerspricht.
9. Öffnungszeiten
Das Mitglied ist berechtigt, während den offiziellen durch Aushang bekanntgegebenen Öffnungszeiten, alle Einrichtungen der MOVE FACTORY gemäß den Einschränkungen der gewählten Mitgliedschaft zu nutzen.
10. Informationen zu den Trainingspaketen
Paket XS Move = Trainingsfläche, Mo – So, Geräte- und Kardiobereich
Paket XS heldenhalle = Trainingsfläche, Mo – Fr bis 16.00 Uhr, Geräte- und Kardiobereich
Paket S = Trainingsfläche, Einführung, Betreuung und Trainingsplanung (4 x im Jahr)
Paket M = Kurse (Raum 01, Raum 02, Blackbox und KursSpecials)
Paket L = Trainingsfläche, Betreuung und alle Kurse (alles inkludiert)
11. Informationen zu Extras und Startpaketen
Fläche = Geräte- und KardiobereichBetreuung = Einführung, Betreuung und Trainingsplanung (4 x im Jahr)Kurse = Raum 01, Raum 02, Blackbox und KursSpecialsMilon / Sauna = je nach VerfügbarkeitBeide Clubs = Nutzung beider Clubs
Startpaket 1 = Tasche, Handtuch, Trinkflasche, Einweisung
Startpaket 2 = Tasche, Handtuch, Trinkflasche, Einweisung, Futrex-Diagnostik, Recheck
Startpaket 3 = Tasche, Handtuch, Trinkflasche, Einweisung, Futrex-Diagnostik, Recheck, Personal Training